mitMenschPreis fördert Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Der evangelische Fachverband für Teilhabe vergibt den mitMenschPreis an Projekte und Initiativen, die Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung unterstützen. Deadline für die Bewerbung ist am 8. November 2025.
Der evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB) verleiht 2025 zum achten Mal den mitMenschPreis. Er zeichnet mit dem Preis Projekte und Initiativen aus, die sich für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung einsetzen und deren gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig stärken.
Wer kann sich für den mitMenschPreis bewerben?
Für den mitMenschPreis bewerben können sich juristische Personen mit anerkannter Gemeinnützigkeit, egal ob sie einem Verband angehören oder nicht, sowie Kommunen, zum Beispiel kommunale Beiräte von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung. Die Projekte müssen zum Zeitpunkt der Ausschreibung bereits begonnen haben, dürfen jedoch nicht älter als zwei Jahre sein. Eine Anschubfinanzierung mit dem Preisgeld ist ausgeschlossen. Der Bewerbungsschluss ist der 8. November 2025.
Wie hoch sind die Preisgelder?
Eine unabhängige Jury mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und gemeinnützigen Organisationen entscheidet, wer den mitMenschPreis bekommt. Drei Projekte werden ausgezeichnet und erhalten gestaffelte Preisgelder in Höhe von 9.000, 6.000 und 3.000 Euro. Über die prämierten Projekte entstehen Videodokumentationen, die im Rahmen der Preisverleihung in Berlin gezeigt und anschließend online veröffentlicht werden. Die ausgezeichneten Initiativen erhalten die Filme auch zur eigenen Nutzung.
Text: Konny Igel, Foto: Antoni Shkraba Studio/pexels.com
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