ESF-Programm „rückenwind³“ hat neuen Förderaufruf gestartet

Das Programm „rückenwind³“ des Europäischen Sozialfonds (ESF) hat einen ergänzenden Förderaufruf gestartet. Gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland können noch bis 12.12.2025 ihre Interessenbekundungen einreichen.

Das Programm „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ (kurz: rückenwind³) ist ein Partnerschaftsprogramm in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW). Gefördert werden Projekte, die die Sicherung von Fachkräften in sozialen Arbeitsfeldern unterstützen.

Wer kann sich für „rückenwind³“ bewerben?

Das Programm richtet sich an gemeinnützige Unternehmen der Sozialwirtschaft, die zu einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland gehören oder von diesen vertreten werden. Mitmachen können zudem sonstige gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege, die keinem der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind.

Wo gibt es weitere Infos zum Programm?

Am 16. September fand bereits eine Online-Veranstaltung statt. Die Infos dazu können hier nachgelesen werden.

Wie kann man sich um eine Förderung bewerben?

Gemeinnützige, die sich um eine Förderung bei „rückenwind³“ bewerben wollen, können noch bis zum 12. Dezember 2025 um 15 Uhr ihre Interessenbekundung im Online-Förderportal Z-EU-S einreichen. Die Projekte können frühestens am 1. August 2026 beginnen. Die Bewilligungsdauer ist auf maximal 24 Monate Laufzeit begrenzt. Die Gesamtausgaben pro Vorhaben sollen deshalb nicht höher als 800.000 Euro betragen.

Text: UNi, Foto: Viet Hang Pham/pexels.com

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