Die Lastschrift-Falle – Spendenbetrug vorbeugen

Zu gutgläubig reagiert – und 4.050 Euro sind futsch. Immer mehr gemeinnützige Organisationen werden Opfer von perfidem Spendenbetrug per SEPA-Lastschrift. Wie die sogenannte Lastschrift-Falle funktioniert und mit welchen Maßnahmen Sie Ihre Organisation effektiv schützen, lesen Sie in unserem aktuellen Beitrag.

Die große Freude – und der Schock danach

Die Freude bei der sozialen Organisation war groß. Sagenhafte 4.500 Euro wurden über ein Spendenformular gespendet und via SEPA-Lastschrift vom Konto des freigiebigen Spenders eingezogen. Doch dann die Ernüchterung. Der Spender meldete sich und schrieb (Zitat aus der Betrugs-Email): „Ich bin überrascht, dass Sie 4.500 Euro von meinem Konto abgebucht haben. Ich habe Ihnen vor einigen Tagen eine Spende überwiesen, die 450 Euro hätte betragen sollen. Ich hatte mit dieser Spende gute Absichten, aber dieser unerwartete Abschreibungsbetrag ist zu viel für mich, ich kann ihn mir finanziell nicht leisten. Könnten Sie den zu viel gespendeten Betrag von 4.050 Euro bitte dringend an meine IBAN zurücksenden?“

Ein teurer Fehler: Gutgläubigkeit kostet 4.050 Euro

Nicht schlimm, dachte sich der Schatzmeister, kann ja mal passieren, sind ja immerhin 450 Euro Spende. Und überwies den Betrag von 4.050 Euro zurück. Doch kaum war das Geld zurücküberwiesen, ließ der gerade noch so freigiebige Spender seine kompletten 4.500 Euro durch seine Bank als Fehllastschrift zurückbuchen. Was blieb, war ein Schaden von 4.050 Euro auf Kosten der gemeinnützigen Organisation. Man war einem Betrüger aufgesessen. Denn was man selbst überweist, kann man nicht zurückholen. Die Rückbuchung einer Lastschrift jedoch ist ohne Gründe bis zu acht Wochen lang möglich.

5 Schutzmaßnahmen gegen Spendenbetrug

Von dieser Betrugsmasche berichten aktuell einige Organisationen. Insbesondere solche, die auf Spendenformulare mit der Erlaubnis zum SEPA-Lastschrifteinzug setzen. Doch wie kann man sich schützen?

Auf keinen Fall Geld, das per Lastschrift eingezogen wurde, zurücküberweisen, sondern darauf bestehen, dass der Spender seine Bank anweist, die Summe als Ganzes zurückzubuchen.
Konto im Auge behalten. Bei auffälligen Beträgen kritisch den Absender prüfen und aufmerksam bleiben.
Die eigene Buchhaltung informieren und sensibilisieren.
E-Mails genau prüfen. Kommt einem der Absender nicht bekannt vor, und ist er ein absoluter Neuspender, oder sind Formulierungen ungewöhnlich, sollte man eine gesunde Skepsis an den Tag legen
Polizei einschalten. Die Polizei hat ein Meldeportal für Internetkriminalität. Dort den Fall melden, auch wenn kein Schaden entstanden ist. Das schützt auch andere gemeinnützige Organisationen.

Foto: Pxhere.com


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