Endlich geerbt! Nachlassabwicklung für Vereine und Stiftungen

Was man beim Nachlassfundraising beachten muss
Beim Thema Erbe und Nachlassfundraising gibt es einiges zu beachten.

Darum geht's: Fundraising, Spenden, Stiftung, Erbe, Nachlass, Testament

Die Freude ist groß, wenn eine gemeinnützige Organisation mit einem Erbe bedacht wird. Doch das bringt auch Pflichten mit sich und erfordert spezielles Wissen. Was in diesem Fall beachtet werden muss und welche Formalitäten zu erledigen sind, wenn das Erbe angenommen wird.

Einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) zufolge werden die Bundesbürger zwischen 2015 und 2024 rund 3,1 Billionen Euro vererben. Kein Wunder, dass immer mehr gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen das Erbschaftsmarketing entdecken und Fundraiser speziell auf diesem Gebiet ausbilden lassen. Kommt es zum Erbfall, stehen vor allem kleinere Organisationen vor einer enormen Herausforderung, da sie nur selten über speziell für die Nachlassabwicklung ausgebildetes Personal verfügen.

Oftmals fehlendes Wissen

Wer soll sich beispielsweise in einer kleinen Naturschutzorganisation darum kümmern? Die in Teilzeit arbeitende Buchhalterin, der Fundraiser mit geisteswissenschaftlichem Hintergrund oder der Geschäftsführer, der seines Zeichens Biologe ist? Keiner dieser drei bringt das notwendige Fachwissen mit, kennt die gesetzlichen Fristen, die zu beachten sind. Etwa die sechswöchige Frist zur Ausschlagung eines Nachlasses, falls dieser überschuldet ist. Und wie soll man in dieser kurzen Zeit überhaupt prüfen, wie werthaltig die Erbschaft ist? Häufig gibt es zudem gesetzliche Erben oder Pflichtteilsberechtigte, deren Ansprüche geprüft, abgewehrt oder befriedigt werden müssen.

Nachlassabwicklung braucht Zeit

Hat sich die Organisation dazu entschlossen, das Erbe anzunehmen, geht die Arbeit erst richtig los. Die Nachlassabwicklung lässt sich selten nebenbei und aus der Ferne erledigen. Sterbeurkunde, Erbschein und andere wichtige Papiere müssen schnellstmöglich eingeholt werden. Lebte der Erblasser in einer Mietwohnung, so muss sie gekündigt und übergeben werden. Falls eine Immobilie zum Nachlass gehört, muss sie verkauft oder vermietet werden.

Keine Gerüchte verbreiten

Vor der Entrümpelung sucht man gezielt nach bestimmten Dingen, etwa Schließfachschlüssel, Sparbücher und Kfz-Brief. Neugierige Nachbarn sollten keine Einsicht in den zu entsorgenden Hausrat bekommen. Das ist nicht nur eine Frage der Pietät, sondern verhindert auch, dass sich Gerüchte verbreiten, die Ihrer Organisation schaden können. Und wie verhält man sich richtig, wenn sich im Nachlass eine Waffe findet, was nicht selten der Fall ist?

Hilfe vom Profi suchen

Erbschaften schaffen neue finanzielle Spielräume, sind aber auch mit Arbeitsaufwand und Risiken verbunden. Wenn Ihre Organisation noch keine Erfahrung mit Nachlässen hat, sollten Sie die Abwicklung in erfahrene Hände legen. Damit vermeiden Sie Wertverlust und Haftungsfälle und können sich auf Ihre eigentliche gemeinnützige Arbeit konzentrieren – ganz im Sinne des Erblassers.

Text: Karla Friedemann
Foto: Dan Race/Fotolia.com

Der Artikel ist in der Ausgabe 4/2017 des Fundraiser-Magazins erschienen.

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