Der Weg zum selbständigen Fundraising-Berater

Einen universitären Studiengang zum Fundraiser bzw. Fundraiserin gibt es bisher nicht. Eine Ausbildung ist aber als berufsbegleitender Kurs möglich. Das ergab ein aktueller Ausbildungsvergleich im Fundraiser-Magazin 04/2012. Danach steht die Frage: angestellt oder doch lieber selbständig? Auch organisationserfahrene Fundraiser stellen sich diese Frage oft. Die folgenden Tips sollen den Einstieg erleichtern.

Etwa 1.500 Fundraiserinnen und Fundraiser arbeiten nach Angaben des Deutschen Fundraisingverbandes in Deutschland und motivieren Privatpersonen und Unternehmen immer wieder, sich für soziale oder gemeinnützige Zwecke zu engagieren. Hier sind Profis mit Elan und Ausdauer gefragt. Das Berufsbild des Beraters für das Fachgebiet Fundraising ähnelt dem eines Unternehmensberaters, Freelancers oder Kreativen und verlangt Spezialwissen und Kenntnisse über die Arbeitsweise von Non-Profit-Organisationen.

Existenzgründung als Fundraising-Berater

Ein Fundraiser passt weder in die katalogisierten Gruppen der freien Berufe wie beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler, oder Journalisten. Auch ist er kein “echter“ Gewerbetreibender, da kein Handel ausgeübt wird. Existenzgründer sollten im Zweifel aber immer versuchen, die günstigste Alternative zu wählen. Und dies ist ohne Frage die freiberufliche Tätigkeit. Ein Freiberufler muss nämlich keine Gewerbesteuer zahlen und kann sein Betriebsergebnis über eine relativ einfache Einnahme-Überschuss- Rechnung ermitteln. Der Antrag auf eine freiberufliche Tätigkeit erfolgt formlos beim Finanzamt. Dort ist der Fundraiser allerdings vom Wohlwollen des Finanzbeamten abhängig. Grundsätzlich wäre eine freiberufliche Tätigkeit in der Regel zu bejahen, da ein besonderes Vertrauensverhältnis sowie eine hohe fachliche Kompetenz erforderlich ist. Ferner wird die Leistung nicht weisungsgebunden und eigenverantwortlich erbracht. Auch muss bei einem Fundraiser eine gewisse schöpferische Begabung vorhanden sein. Sollte das Finanzamt den Antrag auf eine freiberufliche Tätigkeit jedoch ablehnen, wird der Fundraiser automatisch zum Gewerbetreibenden. Somit wird der Handelsregistereintrag, die jährliche Bilanzerstellung, die doppelte Buchführung, die IHK-Mitgliedschaft und die Gewerbesteuerzahlung Pflicht.

Businessplan nötig

Einen Businessplan sollte jeder Existenzgründer aufstellen. Er wird sowohl bei der Beantragung von Fördermitteln, zum Beispiel dem Gründungszuschuss, als auch bei einer eventuellen Kreditaufnahme benötigt. Der Businessplan stellt das Geschäftskonzept, also eine schriftliche Zusammenstellung des unternehmerischen Vorhabens dar. Erfasst werden alle unternehmensrelevanten Daten wie beispielsweise, Konkurrenzsituation, Unternehmensziele, Gründerpersonen oder Gewinnaussichten. Was genau in einem Businessplan enthalten sein muss und wie dieser erstellt wird, zeigt der Link zum Gründerlexikon.

Wer beispielsweise aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, kann den Gründungszuschuss beantragen. Dieser wurde jedoch vor einiger Zeit grundlegend reformiert. Ihn zu bekommen, wird nunmehr zur Glückssache. Mit Mikro-Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann eine Existenzgründung im gewerblichen und freiberuflichen Bereich unterstützt werden. Dafür muß man nicht einmal hauptberuflich tätig sein, um Anspruch auf Förderung zu haben. Das Angebot für den zinsgünstiger Kredit bis zu 25.000 Euro gilt aber nur für die ersten drei Jahren der Selbständigkeit. Die Laufzeit beträgt maximal fünf Jahre. Unter “foerderdatenbank.de“ kann der Gründer darüber hinaus bundeslandspezifische Fördermöglichkeiten recherchieren. 

Werbung und Kundenakquise

Die Werbung kann beispielsweise über, Fachzeitschriften, das Internet, die eigene Homepage oder ähnliches erfolgen. Als Basis für die Kundenakquise kommen zum Beispiel auch Fundraisingkongresse oder Fundraisingtage in Betracht. Hier sind Organisationen zu finden, die nicht unbedingt mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten und Beratung und Weiterbildung suchen. Weiterhin kann die Mitgliedschaft in Fundraisingverbänden wie Swissfundraising oder dem Deutschen und Österreichischen Fundraisingverband sinnvoll sein um Kontakte zu knüpfen und sich einen Namen zu machen. swissfundraising bietet auch eine zertifizierte Dienstleisterliste und das Fundraiser-Magazin ein umfangreiches Dienstleisterverzeichnis an.

Fazit

Fundraising hat Zukunftspotenzial. Viele gemeinnützige Organisationen werden in den nächsten Jahren ein professionelles Fundraising aufbauen müssen, weil staatliche Gelder nicht mehr so sprudeln und die Konkurrenz der Organisationen um den Spendenkuchen steigt. Fundraiser mit Organisationserfahrung in Non-Profit-Organisationen oder Managementerfahrung haben es als Berater sicherlich leichter, Kunden zu überzeugen. 

Torsten Montag

Torsten Montag ist Dipl. Betriebswirt und SEO-Experte und schreibt zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung. Er ist Chefredakteur und Websitebetreiber des Gründerlexikon sowie des Lexikon der Betriebsausgaben

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