Attac klagt gegen Entzug der Gemeinnützigkeit

Jetzt doch: Attac hat Klage gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit eingereicht. In dem Einspruchsbescheid, auf den Attac mehr als anderthalb Jahre warten musste, beharrt das Finanzamt Frankfurt darauf, dass Attac zu politisch sei, um als gemeinnützig gelten zu können. Viele NGOs werten das als Angriff auf die kritische Zivilgesellschaft.

"Die Entscheidung des Frankfurter Finanzamts trifft nicht nur Attac, sondern die gesamte aktive und kritische Zivilgesellschaft. Diese ist in einer globalisierten Welt, in der Wirtschaftsinteressen immer mehr Macht über das Leben der Menschen bekommen, für eine funktionierende Demokratie unabdingbar und lebensnotwendig", sagte Thomas Eberhardt-Köster vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. "Attac streitet für eine strenge Regulierung der Finanzmärkte, die gerechte Verteilung des globalen Reichtums, umfassende soziale Sicherheit und gerechten Welthandel. Wir verteidigen das Gemeinwohl gegenüber den mächtigen Einzelinteressen der Banken und Konzerne. Das ist gemeinnützig."

"Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht unserer Sicht folgen wird. Unsere Arbeit verstößt an keiner Stelle gegen die Vorgaben der Gemeinnützigkeit. Wir erleben seit deren Entzug durch das Frankfurter Finanzamt eine Welle der Solidarität aus der Gesellschaft. Viele Einzelpersonen und Organisationen unterstützen uns", ergänzte Attac-Geschäftsführerin Stephanie Handtmann. Mit der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" sei zudem ein Bündnis an die Öffentlichkeit getreten, das sich für eine Anpassung des Gemeinnützigkeitsrechts an die Erfordernisse einer lebendigen Demokratie einsetzt.

Mit der Begründung, Attac sei zu politisch, entzog das Finanzamt Frankfurt dem Netzwerk am 14. April 2014 die Gemeinnützigkeit. Insbesondere der Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es zur Begründung. Attac legte umgehend Einspruch ein. Am 27. Januar 2016 erhielt Attac den Einspruchsbescheid.

Nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit sind viele Menschen unter dem Motto "Jetzt erst recht" dem globalisierungskritischen Netzwerk beigetreten. Auch die Anzahl und Höhe der Spenden sei angestiegen, heißt es bei Attac.

Zusammen mit anderen Organisationen hat Attac die Gründung der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" angestoßen, die im Juli vergangenen Jahres die Arbeit aufgenommen hat. Der Allianz haben sich mehr als 60 Vereine und Stiftungen angeschlossen - darunter neben Attac beispielsweise auch Brot für die Welt, Amnesty International, Medico International, Oxfam, Terres des Hommes und Campact.

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich von der Entscheidung gegen Attac bedroht , da die gleiche Rechtsgrundlage für sie gilt. Sie fordern, dass der Schutz der Menschenrechte, das Engagement gegen Diskriminierung und für soziale Gerechtigkeit genauso gemeinnützig sein soll wie der Umweltschutz. "Nicht nur die Gemeinnützigkeit von Attac ist durch das veraltete Gesetz bedroht", sagt Diefenbach-Trommer, Koordinator der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung".

"Bund und Länder müssen das Gemeinnützigkeitsrecht sofort ändern. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die zu einer starken Demokratie beitragen, dürfen nicht länger Gefahr laufen, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Es gibt einen gesellschaftlichen und politischen Konsens, dass zivilgesellschaftliches Engagement auch politisch sein darf. Das Gesetz bildet diesen Konsens nicht ab, es ist unklar und widersprüchlich", so Diefenbach-Trommer. 

"Diese Entscheidung ist ein fatales Signal für die Zivilgesellschaft in Deutschland. Statt das Engagement zehntausender Menschen für eine gerechtere Welt zu fördern, wird ihnen die Arbeit erschwert. Wer das Recht so auslegt, verpasst kritischen Organisationen einen Maulkorb und gefährdet die politische Willensbildung in diesem Land", erklärt Matthias Fiedler, Geschäftsführer der Bewegungsstiftung und im Beirat der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung". Und weiter: "Unsere Demokratie lebt davon, dass Menschen sich einmischen und gegen Missstände auf die Straße gehen. Organisationen, die dieses Engagement fördern, sind gemeinnützig."

Attac wird gegen die Entscheidung klagen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung können Jahre vergehen. Attac wird bis dahin ohne den Status der Gemeinnützigkeit weiter seine Satzungszwecke erfüllen, obwohl die Arbeit des Netzwerks dadurch erschwert wird. Zum Beispiel, weil Attac keine öffentlichen Zuschüsse oder Zuwendungen von Stiftungen erhalten kann.

Informationen zu den Forderungen der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung":
http://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

Informationen zum Gemeinnützigkeitsverfahren von Attac und den Vorwürfen des Finanzamtes, Attac stelle politische Forderungen auf:
http://www.attac.de/kampagnen/jetzt-erst-recht/worum-geht-es/

Das Foto zeigt nicht etwa das juristische Prozedere, sondern eine Attac-FKK-Aktion zur Konzernbesteuerung 2013.

Foto: S.Bachmann www.echtfotografie.de

Zurück

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Mehr praktische Tipps und Ideen rund ums Spenden für Vereine, Organisationen und Stiftungen gibt es im gedruckten Heft. Das Magazin ist nicht am Kiosk erhältlich, nur exklusiv beim Verlag.
Hier geht's zur Bestellung.

Weitere informative Artikel zum Thema finden Sie hier.

Um die Nutzung unserer Website zu erleichtern, verwenden wir „Cookies“ und die Analyse-Software „Matomo“ (ehemals Piwik). Unsere Website verwendet auch „Cookies von Drittanbietern“, um Funktionen für soziale Medien anbieten zu können. Mehr dazu ...