Gericht bestätigt: Vereine dürfen sich politisch betätigen

Verein darf sich politisch betätigen, entscheidet der Bundesfinanzhof

Darum geht‘s: Gemeinnützigkeit, politische Betätigung, Urteil, BUND

Der BUND Hamburg hat ein bundesweit bedeutendes Urteil für gemeinnützige Vereine erstritten. Der Bundesfinanzhof sah es als erwiesen an, das politisches Handeln des BUND die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet, sondern legitim ist. Experten sehen darin ein klares Signal für die parteipolitisch unabhängige Betätigung von Vereinen.

2011 hatte es aus der Hamburger Bürgerschaft heraus den massiven Vorwurf gegeben, dass der BUND Hamburg durch sein Engagement für die Rekommunalisierung der Energienetze außerhalb des Satzungszwecks „Umweltschutz“ handele. Insbesondere schließe die damit verbundene Beeinflussung der politischen Willensbildung die Gemeinnützigkeit aus. Die Finanzverwaltung Hamburg hatte sich damals dieser Auffassung angeschlossen. Es folgte ein komplizierter Rechtsstreit über mehr als sechs Jahre. Nun fällte das oberste Bundesfinanzgericht ein Urteil zu Gunsten des BUND und verwies das Verfahren nach Hamburg zurück.

Urteil mit bundesweiter Bedeutung

„Wir sind sehr froh über die Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH). Das erstinstanzliche Urteil des Finanzgerichtes Hamburg wurde aufgehoben. Entscheidend ist aber auch, dass das höchste deutsche Finanzgericht bestätigt hat, dass unser Engagement in den Jahren 2010 und 2011 im Rahmen der Volksinitiative UNSER HAMBURG UNSER NETZ nicht gemeinnützigkeitsschädlich gewesen ist. Damit erlangt das Urteil auch eine bundesweite Bedeutung. Die direkte Demokratie und das Engagement gemeinnütziger Vereine, in denen bundesweit zigtausend Menschen aktiv sind, werden klar gestärkt“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Immer wieder monieren Finanzämter eine angeblich zu politische Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen. Dies kann die Existenz der Organisationen gefährden oder behindert bereits die Gründung zivilgesellschaftlicher und demokratiefördernder Initiativen. Prominentester, aber bei weitem nicht einziger Fall ist der Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit von Attac.

Schäuble behindert Demokratie

Der zehnte Senat des BFH verweist im Urteil ausdrücklich auf seine "ständige Rechtsprechung" in dieser Frage, demnach "der Versuch der Einflussnahme auf die Willensbildung staatlicher Stellen noch als Förderung der Allgemeinheit anzusehen ist und keine unzulässige politische Betätigung darstellt." Wichtig sei vielmehr die parteipolitische Unabhängigkeit. Stefan Diefenbach-Trommer von der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" e.V. findet dazu klare Worte: "Unsere Demokratie braucht auch Engagement außerhalb von Parteien - die Abgabenordnung lässt das als gemeinnützig zu", erklärt er. "Nur das Bundesfinanzministerium sieht das anders und weigert sich anzuerkennen, dass gemeinnützige Zwecke wie der Umweltschutz oder die Gleichberechtigung von Mann und Frau selbstverständlich politisch sind. Wolfgang Schäuble muss zu einer offenen Demokratie beitragen statt sie zu behindern!" Noch ist das Urteil aber nicht endgültig, weil das Finanzgericht Hamburg nun auf der Basis der Entscheidung des BFH den Fall abschließend verhandeln muss.

Text: PR, MD
Foto: BUND

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